Die Verordnung des Landes NRW legt nunmehr ebenfalls fest, dass bei Gottesdiensten in den Kirchen medizinische Masken als Mund-Nasen-Bedeckung zu verwenden sind. Medizinische Masken im Sinne dieser Ordnung sind OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95.